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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer


1. Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese sind 14 Tage ab Zugang beim Kunden gültig.
(2) Der Ablauf vollzieht sich wie folgt:
(a) Der Kunde übersendet dem Anbieter das Briefpapier und die Beilagen. Der Kunde versichert bei der Übersendung, dass dort enthaltene Texte und Bilder nicht die Urheberrechte Dritter verletzen.
(b) Der Kunde kann dem Anbieter darüber hinaus die Adressdaten und Texte in bestimmten Dateiformaten zusenden. Die zulässigen Dateiformate sind auf der Seite
www.mailings.de > Menüpunkt Navigation > Datenübernahme einsehbar. Andere Formate dürfen nur nach Absprache mit dem Anbieter verwendet werden.
(c) Nach der Setzung und Fertigstellung eines Mailingmusters übersendet der Anbieter dem Kunden ein Probeexemplar.
(d) Nach Freigabe dieses Mailingmusters durch den Kunden gegenüber dem Anbieter werden die Mailings gedruckt, kuvertiert und an die vom Kunden gelieferten Adressdaten versendet.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für das Porto des Mailingversandes werden auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Die Zahlungsmöglichkeiten sind wie folgt gegeben:
(a) Die Zahlung der Dienstleistung des Anbieters kann durch verschiedene Zahlungsarten erfolgen. Der Anbieter bietet hierzu die Möglichkeit der Zahlung per PayPal oder per Vorkasse an. Darüber hinaus bietet der Anbieter die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung an, was allerdings eine vorherige und individuelle Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden bedarf.
(b) Die Zahlung des für den Versand anfallenden Portos erfolgt entweder durch die Postcard der Deutschen Post AG oder durch Vorkasse.
(6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Auftragspreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
(7) Das notwendige Porto für den Mailingversand wird nicht verauslagt. Es muss jedenfalls bis zum Tag des Versandes uneingeschränkt und in voller Höhe zur Verfügung stehen.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit

(1) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Auftragssache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Eine Haftung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Gehaftet wird auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Gehaftet wird ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer vom Anbieter zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters ist zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Gehaftet wird auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der vom Anbieter zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

5. Mängelhaftung

(1) Der Anbieter haftet nicht für Folgen aus dem Inhalt von Versandmaterial, für fehlerhafte Daten und Textangaben, für Druck- und Schreibfehler des vom Kunden gelieferten Materials. Der Anbieter haftet auch nicht für nicht termingerechte oder unvollständige Zustellung, soweit dies nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt.
(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt der Anbieter die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Dienstleistungspreises.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Daneben ist der Kunde berechtigt Schadensersatz zu verlangen, dessen Umfang sich nach den Ziffern 5. (5) ff. ergibt.
(5) Gehaftet wird nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Soweit dem Anbieter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Gehaftet wird nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anbieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht versteht man eine solche vertragliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(7) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(8) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(11) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

6. Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand; er ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

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